15.04.2014 · Bis zum 31. Januar hatten die Studierenden Zeit, sich per Überweisung des Semesterbeitrags in Höhe von 119,50 Euro auch für das aktuelle zurückzumelden. Eine Nachfrist lief bis zum 15. Februar. Das...
Studiengebühren. Semesterbeitrag (Einschreibe- und Rückmeldegebühren). Für die Einschreibung zum 1. Semester und die Rückmeldung zu allen Folgesemestern ist ...
Bis wann Semesterbeitrag zahlen Uni Leipzig? ... Aus dieser geht hervor, über welchen Zeitraum Sie an der Universität Leipzig studiert haben und zu welchem ...
Befreiung vom Semesterbeitrag bei Beurlaubung und Abwesenheit vom Studienort Leipzig · Beurlaubung durch die Universität oder durch eine Hochschule · Antrag zur ...
Der Semesterbeitrag ist ein solidarischer Beitrag zur Finanzierung der sozialen Unterstützungsleistungen des Studentenwerkes Leipzig, der unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistungen von jedem eingeschriebenen Studierenden der betreuten Hochschulen zu zahlen ist.
Bitte melden Sie sich vor Beginn jedes neuen Semesters zurück, indem Sie den Semesterbeitrag begleichen. Rückmeldefrist für das Wintersemester: 01.06. – 15.08. Rückmeldefrist für das Sommersemester: 01.12. – 15.02. Bitte halten Sie die Rückmeldefristen unbedingt ein, um eine Exmatrikulation zu vermeiden.
10.06.2020 · Informationen zum Wintersemester 2020/2021. Nachricht vom 10.06.2020. In Abstimmung mit der Landesrektorenkonferenz wurde an den grundsätzlichen Semesterzeiten (1. Oktober 2020 bis 31. März 2021) nichts verändert. Zu Beginn des Wintersemesters soll mit Rücksicht auf die aus den zentralen Numerus-Clausus-Studiengängen erst verspätet ...
08.09.2021 · Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2021/22 beträgt 331,05 Euro. Der Beitrag setzt sich zusammen aus: • Anteil für das Semesterticket: 219,80 Euro. • Anteil für das Studierendenwerk: 94,00 Euro. • Anteil für die Aufgaben der …
Höhe der Langzeitstudiengebühr: 500 Euro pro Semester. Gemäß Paragraf 12, Absatz 2 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes wird die Gebühr mit Beginn der Rückmeldefrist zum Folgesemester fällig. Ratenzahlung / Stundung / Erlass der Langzeitstudiengebühr Die Langzeitstudiengebühr kann auf schriftlichen Antrag im Einzelfall erlassen werden.
(1) Der Beitrag für die Studierenden wird auf 84,10 Euro pro Semester festgesetzt. Abweichend davon wird der Beitrag festgesetzt wie folgt: für Studierende in Dresden und Tharandt erhöht um 3,40 Euro auf 87,50 Euro pro Semester für erweiterte soziale und kulturelle Angebote